Prüfung · Bundesländer
HPP-Prüfung: Unterschiede zwischen den Bundesländern
Das Heilpraktikergesetz ist Bundesrecht, die Durchführung der Überprüfung aber Ländersache. Der Gesetzestext ist überall derselbe, die Ausgestaltung unterscheidet sich spürbar — bei Gebühren, Wartezeiten, Prüfungsstil und Umgang mit dem Nichtbestehen. Dieser Artikel zeigt, was überall gleich ist und wo sich der Blick aufs eigene Gesundheitsamt lohnt.
Stand: 18. April 2026 · Quellen: HeilprG und Durchführungsverordnung, Gebührensatzungen der Länder, Informationen einzelner Gesundheitsämter.
- Zuständigkeit
- Landesrecht
- Schriftliche Prüfung
- bundesweit einheitlich
- Gebühren-Spanne
- 400–700 €
- Wartezeit
- 6–18 Monate
Ausführung durch Gesundheitsämter
28 Multiple-Choice-Fragen, 75-Prozent-Hürde
je nach Land und Amt
mit regionalen Spitzen
Bundesweit
Was bundesweit gleich ist
- 1
Schriftliche Überprüfung
Bundesweit identischer Fragenkatalog, 28 Multiple-Choice-Fragen, 75-Prozent-Bestehensgrenze, Termine im März und Oktober.
- 2
Gesetzliche Grundlage
Heilpraktikergesetz (HeilprG) und dessen Durchführungsverordnung — bundeseinheitlich geltend.
- 3
Prüfungsziel
Feststellung, dass von der Tätigkeit keine Gefahr für die Volksgesundheit ausgeht — gleich formuliert in allen Ländern.
- 4
Bundesweite Geltung der Erlaubnis
Einmal erteilt, berechtigt die Erlaubnis zur Tätigkeit in ganz Deutschland, auch bei späterem Umzug.
Unterschiede
Wo sich die Länder unterscheiden
Gebührenhöhe
Die Verwaltungsgebühr schwankt zwischen rund 400 und 700 Euro — in Stadtstaaten tendenziell höher, in dünner besiedelten Ländern niedriger. Einzelne Ämter erheben zusätzliche Auslagen für Attest-Prüfung oder Aktenanlage.
Prüfungsformat der mündlichen Prüfung
Gruppengröße, Dauer und Kommissionsbesetzung variieren. Einige Länder prüfen konsequent einzeln, andere in Gruppen von drei bis vier. Die Dauer reicht von 20 bis 60 Minuten pro Prüfling.
Wartezeiten
In Ballungsräumen sind 12 bis 18 Monate üblich. In ländlich geprägten Regionen liegt die Wartezeit oft bei 6 bis 9 Monaten. Die Ursache ist schlicht Andrang: mehr Anmeldungen als Prüfungstermine.
Zusatzanforderungen
Einzelne Länder verlangen zusätzliche Nachweise, etwa ein fachärztliches Attest statt hausärztlicher Bescheinigung oder eine Erklärung zu fachlicher Haftpflicht. Die Checkliste des Amts ist verbindlich — generische Listen reichen nicht.
Umgang mit Nichtbestehen
Bei Nichtbestehen der mündlichen Prüfung muss in manchen Ländern auch die schriftliche Prüfung erneut abgelegt werden; andere akzeptieren das bestandene schriftliche Ergebnis für einen Zeitraum von 1 bis 2 Jahren.
Mindestalter
Für die auf Psychotherapie beschränkte Erlaubnis senken einzelne Länder das Mindestalter auf 21 Jahre. Die volle Heilpraktikererlaubnis ist bundesweit an 25 Jahre geknüpft.
Strategie
Strategie für den Umgang mit Länder-Unterschieden
- 1
Checkliste beim Amt anfordern
Vor der Anmeldung beim zuständigen Gesundheitsamt die exakte Unterlagen-Checkliste anfordern — nicht auf generische Listen aus dem Netz verlassen.
- 2
Gebühren schriftlich erfragen
Gebühren schriftlich erfragen, inklusive Rückerstattungsregelung bei Rücktritt.
- 3
Wartezeit in den Lernplan einrechnen
Wartezeit-Schätzung des Amtes notieren und den Lernplan danach ausrichten.
- 4
Region nur im Ausnahmefall prüfen
Bei hohem Andrang im eigenen Amt prüfen, ob ein Umzug in eine andere Region vor Antragstellung eine nennenswerte Verkürzung bringt — meist nicht lohnend, aber in Einzelfällen relevant.
Die inhaltliche Vorbereitung ist bundesweit identisch
Egal in welchem Bundesland: die Anforderungen an klinisches Denken, Rechtswissen und Gesprächsführung sind überall dieselben. HPP-Bestehen deckt die inhaltliche Vorbereitung unabhängig vom Amt ab — mit Prüfungsfragen-Trainer, Fallarbeit und Simulation der mündlichen Prüfung.
Häufige Fragen
Ist die HPP-Prüfung in manchen Bundesländern leichter?
Der schriftliche Teil beruht in den meisten Bundesländern auf einem gemeinsamen, länderübergreifenden Fragenkatalog (seit 2024 vom koordinierenden Gesundheitsamt Solingen herausgegeben) — für die meisten Prüflinge also weitgehend einheitlich, aber nicht gesetzlich bundesweit vorgeschrieben; einzelne Ämter können eigene Fragen stellen. Die mündliche Prüfung wird dezentral durchgeführt, wobei Stil, Dauer und Schwerpunkte der einzelnen Kommissionen durchaus unterschiedlich sein können. Ein systematisch leichteres oder schwereres Bundesland ist aber nicht belegt — die Unterschiede bestehen eher zwischen einzelnen Ämtern als zwischen ganzen Ländern.
Kann ich in einem anderen Bundesland Prüfung ablegen als dem, in dem ich wohne?
In der Regel nein. Zuständig ist das Gesundheitsamt des Hauptwohnsitzes. Ein Wechsel des Hauptwohnsitzes allein wegen der Prüfungsbedingungen wird verwaltungsrechtlich teils kritisch geprüft. Die Erlaubnis selbst gilt nach Erteilung bundesweit.
In welchen Bundesländern ist die Gebühr besonders niedrig oder hoch?
Eine seriöse bundesweite Übersicht existiert nicht — und veröffentlichte Zahlen veralten schnell. Als Faustregel: Stadtstaaten und stark nachgefragte Regionen tendenziell oberes Ende der Spanne (600–700 €), strukturschwächere Gebiete eher unteres Ende (400–500 €). Verbindlich ist die aktuelle Gebührensatzung des Amts.
Zählt die Erlaubnis in anderen Bundesländern?
Ja. Eine erteilte Heilpraktikererlaubnis (auch die auf Psychotherapie beschränkte) gilt in ganz Deutschland. Ein Umzug in ein anderes Bundesland nach erfolgreicher Prüfung erfordert keine erneute Überprüfung — lediglich eine Ummeldung beim neuen Gesundheitsamt.
Was bedeutet die auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkte Erlaubnis?
Die gesetzliche Formulierung bezeichnet die Erlaubnis, heilkundliche Psychotherapie auszuüben, ohne volle Heilpraktikerin oder vollen Heilpraktiker zu sein. Die beschränkte Erlaubnis gilt in allen Bundesländern in derselben Rechtsform — in der Berufsbezeichnung wird in der Regel der Zusatz beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie geführt.
Wo finde ich die konkreten Regelungen meines Bundeslands?
Ausgangspunkt ist das Landesgesundheitsportal oder direkt die Website des zuständigen Gesundheitsamts am Hauptwohnsitz. Dort finden sich Anmeldeformulare, die aktuelle Gebührensatzung und die genaue Unterlagenliste. Private Übersichten sind oft mehrere Jahre alt.
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Alle Angaben sind Orientierungswerte. Gebührensätze, Wartezeiten und konkrete Ausgestaltung der Überprüfung werden durch die Landesgesetzgebung und die örtliche Verwaltungspraxis bestimmt. Für verbindliche Informationen gilt ausschließlich die Auskunft des zuständigen Gesundheitsamts.