HPP-Prüfung: Unterschiede zwischen den Bundesländern
Das Heilpraktikergesetz ist Bundesrecht, die Durchführung der Überprüfung aber Ländersache. Der Gesetzestext ist überall derselbe, die Ausgestaltung unterscheidet sich spürbar — bei Gebühren, Wartezeiten, Prüfungsstil und Umgang mit dem Nichtbestehen. Dieser Artikel zeigt, was überall gleich ist und wo sich der Blick aufs eigene Gesundheitsamt lohnt.
Stand: 18. April 2026 · Quellen: HeilprG und Durchführungsverordnung, Gebührensatzungen der Länder, Informationen einzelner Gesundheitsämter.
Was bundesweit gleich ist
- Schriftliche Überprüfung: bundesweit identischer Fragenkatalog, 28 Multiple-Choice-Fragen, 75-Prozent-Bestehensgrenze, Termine im März und Oktober
- Gesetzliche Grundlage: Heilpraktikergesetz (HeilprG) und dessen Durchführungsverordnung — bundeseinheitlich geltend
- Prüfungsziel: Feststellung, dass von der Tätigkeit keine Gefahr für die Volksgesundheit ausgeht — gleich formuliert in allen Ländern
- Bundesweite Geltung der Erlaubnis: einmal erteilt, berechtigt die Erlaubnis zur Tätigkeit in ganz Deutschland, auch bei späterem Umzug
Wo sich die Länder unterscheiden
Strategie für den Umgang mit Länder-Unterschieden
- Vor der Anmeldung beim zuständigen Gesundheitsamt die exakte Unterlagen-Checkliste anfordern — nicht auf generischen Listen aus dem Netz verlassen
- Gebühren schriftlich erfragen, inklusive Rückerstattungsregelung bei Rücktritt
- Wartezeit-Schätzung des Amtes notieren und den Lernplan danach ausrichten
- Bei hohem Andrang im eigenen Amt prüfen, ob ein Umzug in eine andere Region vor Antragstellung eine nennenswerte Verkürzung bringt — meist nicht lohnend, aber in Einzelfällen relevant
Die inhaltliche Vorbereitung ist bundesweit identisch
Egal in welchem Bundesland: die Anforderungen an klinisches Denken, Rechtswissen und Gesprächsführung sind überall dieselben. HPP-Bestehen deckt die inhaltliche Vorbereitung unabhängig vom Amt ab — mit MC-Trainer, Fallarbeit und Simulation der mündlichen Prüfung.
Häufige Fragen
Ist die HPP-Prüfung in manchen Bundesländern leichter?
Die schriftliche Prüfung ist bundesweit identisch — es gibt keine leichteren oder schwereren schriftlichen Fragen nach Bundesland. Die mündliche Prüfung wird dezentral durchgeführt, wobei Stil, Dauer und Schwerpunkte der einzelnen Kommissionen durchaus unterschiedlich sein können. Ein systematisch leichteres oder schwereres Bundesland ist aber nicht belegt — die Unterschiede bestehen eher zwischen einzelnen Ämtern als zwischen ganzen Ländern.
Kann ich in einem anderen Bundesland Prüfung ablegen als dem, in dem ich wohne?
In der Regel nein. Zuständig ist das Gesundheitsamt des Hauptwohnsitzes. Ein Wechsel des Hauptwohnsitzes allein wegen der Prüfungsbedingungen wird verwaltungsrechtlich teils kritisch geprüft. Die Erlaubnis selbst gilt nach Erteilung bundesweit.
In welchen Bundesländern ist die Gebühr besonders niedrig oder hoch?
Eine seriöse bundesweite Übersicht existiert nicht — und veröffentlichte Zahlen veralten schnell. Als Faustregel: Stadtstaaten und stark nachgefragte Regionen tendenziell oberes Ende der Spanne (600–700 €), strukturschwächere Gebiete eher unteres Ende (400–500 €). Verbindlich ist die aktuelle Gebührensatzung des Amts.
Zählt die Erlaubnis in anderen Bundesländern?
Ja. Eine erteilte Heilpraktikererlaubnis (auch die auf Psychotherapie beschränkte) gilt in ganz Deutschland. Ein Umzug in ein anderes Bundesland nach erfolgreicher Prüfung erfordert keine erneute Überprüfung — lediglich eine Ummeldung beim neuen Gesundheitsamt.
Was bedeutet die auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkte Erlaubnis?
Die gesetzliche Formulierung bezeichnet die Erlaubnis, heilkundliche Psychotherapie auszuüben, ohne volle Heilpraktikerin oder vollen Heilpraktiker zu sein. Die beschränkte Erlaubnis gilt in allen Bundesländern in derselben Rechtsform — in der Berufsbezeichnung wird in der Regel der Zusatz beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie geführt.
Wo finde ich die konkreten Regelungen meines Bundeslands?
Ausgangspunkt ist das Landesgesundheitsportal oder direkt die Website des zuständigen Gesundheitsamts am Hauptwohnsitz. Dort finden sich Anmeldeformulare, die aktuelle Gebührensatzung und die genaue Unterlagenliste. Private Übersichten sind oft mehrere Jahre alt.
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Alle Angaben sind Orientierungswerte. Gebührensätze, Wartezeiten und konkrete Ausgestaltung der Überprüfung werden durch die Landesgesetzgebung und die örtliche Verwaltungspraxis bestimmt. Für verbindliche Informationen gilt ausschließlich die Auskunft des zuständigen Gesundheitsamts.