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HPP-Bestehen

HPP-Prüfung: Unterschiede zwischen den Bundesländern

Das Heilpraktikergesetz ist Bundesrecht, die Durchführung der Überprüfung aber Ländersache. Der Gesetzestext ist überall derselbe, die Ausgestaltung unterscheidet sich spürbar — bei Gebühren, Wartezeiten, Prüfungsstil und Umgang mit dem Nichtbestehen. Dieser Artikel zeigt, was überall gleich ist und wo sich der Blick aufs eigene Gesundheitsamt lohnt.

Stand: 18. April 2026 · Quellen: HeilprG und Durchführungsverordnung, Gebührensatzungen der Länder, Informationen einzelner Gesundheitsämter.

Zuständigkeit

Landesrecht

Ausführung durch Gesundheitsämter

Schriftliche Prüfung

bundesweit einheitlich

28 MC-Fragen, 75-Prozent-Hürde

Gebühren-Spanne

400–700 €

je nach Land und Amt

Wartezeit

6–18 Monate

mit regionalen Spitzen

Was bundesweit gleich ist

  • Schriftliche Überprüfung: bundesweit identischer Fragenkatalog, 28 Multiple-Choice-Fragen, 75-Prozent-Bestehensgrenze, Termine im März und Oktober
  • Gesetzliche Grundlage: Heilpraktikergesetz (HeilprG) und dessen Durchführungsverordnung — bundeseinheitlich geltend
  • Prüfungsziel: Feststellung, dass von der Tätigkeit keine Gefahr für die Volksgesundheit ausgeht — gleich formuliert in allen Ländern
  • Bundesweite Geltung der Erlaubnis: einmal erteilt, berechtigt die Erlaubnis zur Tätigkeit in ganz Deutschland, auch bei späterem Umzug

Wo sich die Länder unterscheiden

Gebührenhöhe

Die Verwaltungsgebühr schwankt zwischen rund 400 und 700 Euro — in Stadtstaaten tendenziell höher, in dünner besiedelten Ländern niedriger. Einzelne Ämter erheben zusätzliche Auslagen für Attest-Prüfung oder Aktenanlage.

Prüfungsformat der mündlichen Prüfung

Gruppengröße, Dauer und Kommissionsbesetzung variieren. Einige Länder prüfen konsequent einzeln, andere in Gruppen von drei bis vier. Die Dauer reicht von 20 bis 60 Minuten pro Prüfling.

Wartezeiten

In Ballungsräumen sind 12 bis 18 Monate üblich. In ländlich geprägten Regionen liegt die Wartezeit oft bei 6 bis 9 Monaten. Die Ursache ist schlicht Andrang: mehr Anmeldungen als Prüfungstermine.

Zusatzanforderungen

Einzelne Länder verlangen zusätzliche Nachweise, etwa ein fachärztliches Attest statt hausärztlicher Bescheinigung oder eine Erklärung zu fachlicher Haftpflicht. Die Checkliste des Amts ist verbindlich — generische Listen reichen nicht.

Umgang mit Nichtbestehen

Bei Nichtbestehen der mündlichen Prüfung muss in manchen Ländern auch die schriftliche Prüfung erneut abgelegt werden; andere akzeptieren das bestandene schriftliche Ergebnis für einen Zeitraum von 1 bis 2 Jahren.

Mindestalter

Für die auf Psychotherapie beschränkte Erlaubnis senken einzelne Länder das Mindestalter auf 21 Jahre. Die volle Heilpraktikererlaubnis ist bundesweit an 25 Jahre geknüpft.

Strategie für den Umgang mit Länder-Unterschieden

  • Vor der Anmeldung beim zuständigen Gesundheitsamt die exakte Unterlagen-Checkliste anfordern — nicht auf generischen Listen aus dem Netz verlassen
  • Gebühren schriftlich erfragen, inklusive Rückerstattungsregelung bei Rücktritt
  • Wartezeit-Schätzung des Amtes notieren und den Lernplan danach ausrichten
  • Bei hohem Andrang im eigenen Amt prüfen, ob ein Umzug in eine andere Region vor Antragstellung eine nennenswerte Verkürzung bringt — meist nicht lohnend, aber in Einzelfällen relevant

Die inhaltliche Vorbereitung ist bundesweit identisch

Egal in welchem Bundesland: die Anforderungen an klinisches Denken, Rechtswissen und Gesprächsführung sind überall dieselben. HPP-Bestehen deckt die inhaltliche Vorbereitung unabhängig vom Amt ab — mit MC-Trainer, Fallarbeit und Simulation der mündlichen Prüfung.

Häufige Fragen

Ist die HPP-Prüfung in manchen Bundesländern leichter?

Die schriftliche Prüfung ist bundesweit identisch — es gibt keine leichteren oder schwereren schriftlichen Fragen nach Bundesland. Die mündliche Prüfung wird dezentral durchgeführt, wobei Stil, Dauer und Schwerpunkte der einzelnen Kommissionen durchaus unterschiedlich sein können. Ein systematisch leichteres oder schwereres Bundesland ist aber nicht belegt — die Unterschiede bestehen eher zwischen einzelnen Ämtern als zwischen ganzen Ländern.

Kann ich in einem anderen Bundesland Prüfung ablegen als dem, in dem ich wohne?

In der Regel nein. Zuständig ist das Gesundheitsamt des Hauptwohnsitzes. Ein Wechsel des Hauptwohnsitzes allein wegen der Prüfungsbedingungen wird verwaltungsrechtlich teils kritisch geprüft. Die Erlaubnis selbst gilt nach Erteilung bundesweit.

In welchen Bundesländern ist die Gebühr besonders niedrig oder hoch?

Eine seriöse bundesweite Übersicht existiert nicht — und veröffentlichte Zahlen veralten schnell. Als Faustregel: Stadtstaaten und stark nachgefragte Regionen tendenziell oberes Ende der Spanne (600–700 €), strukturschwächere Gebiete eher unteres Ende (400–500 €). Verbindlich ist die aktuelle Gebührensatzung des Amts.

Zählt die Erlaubnis in anderen Bundesländern?

Ja. Eine erteilte Heilpraktikererlaubnis (auch die auf Psychotherapie beschränkte) gilt in ganz Deutschland. Ein Umzug in ein anderes Bundesland nach erfolgreicher Prüfung erfordert keine erneute Überprüfung — lediglich eine Ummeldung beim neuen Gesundheitsamt.

Was bedeutet die auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkte Erlaubnis?

Die gesetzliche Formulierung bezeichnet die Erlaubnis, heilkundliche Psychotherapie auszuüben, ohne volle Heilpraktikerin oder vollen Heilpraktiker zu sein. Die beschränkte Erlaubnis gilt in allen Bundesländern in derselben Rechtsform — in der Berufsbezeichnung wird in der Regel der Zusatz beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie geführt.

Wo finde ich die konkreten Regelungen meines Bundeslands?

Ausgangspunkt ist das Landesgesundheitsportal oder direkt die Website des zuständigen Gesundheitsamts am Hauptwohnsitz. Dort finden sich Anmeldeformulare, die aktuelle Gebührensatzung und die genaue Unterlagenliste. Private Übersichten sind oft mehrere Jahre alt.

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Alle Angaben sind Orientierungswerte. Gebührensätze, Wartezeiten und konkrete Ausgestaltung der Überprüfung werden durch die Landesgesetzgebung und die örtliche Verwaltungspraxis bestimmt. Für verbindliche Informationen gilt ausschließlich die Auskunft des zuständigen Gesundheitsamts.