HPP-Prüfung anmelden: Kosten, Unterlagen, Wartezeit
Die Anmeldung zur Überprüfung als Heilpraktiker:in für Psychotherapie läuft über das zuständige Gesundheitsamt — ein formbehördliches Verfahren mit klaren Anforderungen, langen Wartezeiten und länderspezifischen Details. Dieser Artikel fasst Voraussetzungen, Unterlagen und Gebühren kompakt zusammen.
Stand: 18. April 2026 · Quellen: § 1 Heilpraktikergesetz und Durchführungsverordnung, Gebührensatzungen der Länder, Landesgesundheitsportale.
Voraussetzungen im Überblick
Der Ablauf Schritt für Schritt
- 1
Antrag stellen
Formloser oder formgebundener Antrag beim Gesundheitsamt des Wohnsitzes. Viele Ämter stellen ein Antragsformular bereit. Unterlagen nicht einzeln einreichen, sondern als vollständiger Stapel.
- 2
Eingangsbestätigung und Aktenzeichen
Nach Eingang meldet das Amt den Eingang und vergibt ein Aktenzeichen. Nachreichung fehlender Unterlagen wird schriftlich aufgefordert; unvollständige Anträge liegen, sie werden nicht aktiv bearbeitet.
- 3
Einladung zur schriftlichen Prüfung
Etwa 4 bis 8 Wochen vor dem Prüfungstermin. Terminvorschläge sind in der Regel nicht verhandelbar — Absagen ohne wichtigen Grund führen zur Rückstellung auf den nächstmöglichen Termin.
- 4
Schriftliche Überprüfung
Bundesweit einheitliches Format: 28 Multiple-Choice-Fragen, 75-Prozent-Hürde, zweimal jährlich.
- 5
Einladung zur mündlichen Prüfung
Nach bestandener schriftlicher Überprüfung, meist 2 bis 8 Wochen später. Mündlicher Termin dezentral organisiert, Dauer je nach Amt 20–60 Minuten.
- 6
Bescheid und Erlaubnis
Nach bestandener mündlicher Prüfung stellt das Amt die Heilpraktikererlaubnis aus (beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie). Keine automatische Ausstellung — der Bescheid muss abgeholt oder zugestellt werden.
Typische Stolperfallen
- Unvollständige Unterlagen — besonders das Führungszeugnis (wird direkt ans Amt geschickt, muss separat beantragt werden)
- Attest von einem nicht zugelassenen Arzt — manche Ämter verlangen Haus- oder Amtsarzt
- Wohnsitz außerhalb des zuständigen Amtsbereichs — Antragstellung nur am Hauptwohnsitz
- Rücktritt ohne triftigen Grund kurz vor dem Termin — kostet häufig die Gebühr und rückt den nächsten Versuch zeitlich nach hinten
- Anmeldung mit zu kurzem Vorlauf — Wartezeiten von 6 bis 18 Monaten werden regelmäßig unterschätzt
Parallel zum Antrag mit der Vorbereitung anfangen
Da die Wartezeit regelmäßig 6 bis 18 Monate beträgt, passt die Vorbereitung genau in das Zeitfenster zwischen Antragstellung und erstem Prüfungstermin. HPP-Bestehen deckt die komplette inhaltliche Vorbereitung ab — von Grundlagen bis zur vollständigen Prüfungssimulation.
Häufige Fragen
Was kostet die HPP-Prüfung?
Die Verwaltungsgebühr liegt je nach Bundesland zwischen etwa 400 und 700 Euro. Hinzu kommen in der Regel Kosten für das polizeiliche Führungszeugnis (rund 13 €), ein ärztliches Attest (30–80 €) und gegebenenfalls beglaubigte Kopien. Nicht enthalten sind Lernmaterialien, Kursgebühren oder die Kosten einer Heilpraktikerschule.
Wie lange dauert die Wartezeit bis zur schriftlichen Prüfung?
Zwischen 6 und 18 Monaten ab Einreichung des vollständigen Antrags. Die Termine sind bundesweit auf März und Oktober festgelegt; bei vollem Andrang kann die Zuteilung auf den übernächsten oder überübernächsten Termin rutschen. Frühzeitige Anmeldung parallel zum Lernbeginn wird deshalb empfohlen.
Welche Unterlagen brauche ich für die Anmeldung?
Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart 0 oder behördlich), ärztliches Attest zur gesundheitlichen Eignung, Personalausweis, tabellarischer Lebenslauf, Nachweis des Schulabschlusses, Antragsformular (soweit das Amt eines bereitstellt) und Nachweis der Gebührenzahlung. Die konkrete Liste variiert leicht je nach Bundesland.
Gibt es ein Mindestalter für die HPP-Prüfung?
Für die volle Heilpraktikererlaubnis gilt bundesweit ein Mindestalter von 25 Jahren. Für die auf Psychotherapie beschränkte Erlaubnis akzeptieren einzelne Bundesländer 21 Jahre. Details zum jeweiligen Landesrecht erteilt das zuständige Gesundheitsamt.
Brauche ich eine Ausbildung oder reicht Selbststudium?
Eine formale Ausbildung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Das Heilpraktikergesetz verlangt Kenntnisse, keine Zeugnisse. Selbststudium ist zulässig — die Prüfung selbst entscheidet über die Erlaubnis. In der Praxis bereiten sich die meisten Prüflinge mit einer Kombination aus Fachliteratur, Kursen und Simulationsmaterial vor.
Kann ich in einem anderen Bundesland Prüfung ablegen?
Nein. Zuständig ist in der Regel das Gesundheitsamt des Hauptwohnsitzes. Ein Wechsel in ein anderes Bundesland nur wegen vermeintlich leichterer Prüfung ist nicht zulässig. Die erteilte Erlaubnis gilt aber bundesweit.
Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Ablehnungsgründe müssen schriftlich begründet werden. Häufigste Gründe: fehlende gesundheitliche Eignung, Eintragungen im Führungszeugnis, formale Mängel. Gegen den Bescheid ist der Widerspruch möglich; bei begründeten Zweifeln an der Rechtmäßigkeit empfiehlt sich die Konsultation eines Fachanwalts für Verwaltungsrecht.
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Alle Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechts- oder Verwaltungsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Voraussetzungen, Unterlagen und Gebühren erteilt ausschließlich das zuständige Gesundheitsamt des Hauptwohnsitzes. Landesrechtliche Regelungen können abweichen.