Nach der Prüfung · Abrechnung
HPP-Abrechnung: Honorar, PKV, Beihilfe — und warum keine GKV
Heilpraktiker:innen für Psychotherapie arbeiten auf Selbstzahlerbasis: Das Honorar ist frei vereinbar, die private Krankenversicherung erstattet je nach Tarif, die gesetzliche Kasse gar nicht. Dieser Überblick zeigt, wie die Abrechnung funktioniert und welche Regeln Sie kennen sollten, bevor Sie Ihre erste Rechnung schreiben.
Stand: 13. Juni 2026 · Quellen: §§ 15, 28 SGB V, § 630a BGB, § 18 BBhV, BSG-Urteil 13.12.2016.
- Honorar
- Frei vereinbar (§ 630a BGB)
- GKV
- Keine Kassenleistung
- PKV
- Erstattung tarifabhängig
- Beihilfe
- Bund: ausgeschlossen (BBhV § 18)
GebüH 1985 nur unverbindliche Orientierung
§§ 15, 28 SGB V; BSG-Urteil 2016
Kostenzusage vorab klären
Länder-Beihilfe unterschiedlich
Grundlagen
Die Bausteine der HPP-Abrechnung
Drei Grundlagen, auf denen jede HPP-Rechnung steht.
Selbstzahlerprinzip
HPP arbeiten außerhalb des gesetzlichen Versorgungssystems. In aller Regel zahlen Patientinnen und Patienten das Honorar selbst und reichen es — falls versichert — bei ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfe ein. Transparenz über die Kosten vor Behandlungsbeginn gehört zur Aufklärungspflicht.
Freie Honorarvereinbarung
Die Höhe des Honorars ist nach § 630a BGB frei vereinbar. Eine verbindliche Gebührenordnung gibt es für HPP nicht. Das „Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker“ (GebüH) von 1985 dient nur als unverbindliche Kalkulationshilfe und ist veraltet — viele Praxen kalkulieren stattdessen auf Basis ihres Zeitaufwands.
Behandlungsvertrag & Transparenz
Ein schriftlicher Behandlungs- bzw. Honorarvertrag schafft Klarheit über Sitzungspreis, Ausfallregelung und Abrechnungsmodus. Das vermeidet Streit und erfüllt zugleich die Dokumentations- und Aufklärungspflichten aus §§ 630a ff. BGB.
Erstattung
PKV und Beihilfe
Wo eine (teilweise) Erstattung möglich ist — und wovon sie abhängt.
Private Krankenversicherung (PKV)
Ob und in welcher Höhe eine PKV HPP-Psychotherapie erstattet, hängt vom konkreten Tarif ab. Manche Tarife übernehmen Heilpraktikerleistungen ganz oder teilweise, andere gar nicht. Patientinnen und Patienten sollten vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Kostenzusage einholen.
Beihilfe
Für Beamtinnen und Beamte des Bundes sind psychotherapeutische Heilpraktikerleistungen nach § 18 Bundesbeihilfeverordnung nicht beihilfefähig. Die Beihilferegelungen der Länder weichen davon teils ab — maßgeblich ist die jeweils zuständige Beihilfestelle.
Kein Kassenfall
Warum keine gesetzliche Krankenkasse?
Der GKV-Ausschluss ist klar geregelt und höchstrichterlich bestätigt.
- 1
Approbation als Voraussetzung
Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet Psychotherapie nur, wenn sie von approbierten Leistungserbringern erbracht wird (§ 28 SGB V). HPP halten keine Approbation und sind damit vom Leistungskatalog ausgenommen (§ 15 SGB V).
- 2
Keine Richtlinienverfahren
Die kassenfinanzierten Richtlinienverfahren (Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie, systemische Therapie) dürfen nur von approbierten Richtlinientherapeuten über die Krankenkasse abgerechnet werden — nicht von HPP.
- 3
Höchstrichterlich bestätigt
Das Bundessozialgericht hat am 13.12.2016 entschieden, dass für eine Psychotherapie durch Heilpraktiker kein Kostenerstattungsanspruch gegen die gesetzliche Krankenkasse besteht. Eng begrenzte Ausnahmen (§ 13 Abs. 3 SGB V, Systemversagen) widerlegen die Regel nicht.
Warnung
Erst sicher in der Prüfung, dann sicher in der Praxis
Bevor es um Honorare geht, muss die Erlaubnis stehen. HPP-Bestehen bereitet Sie auf die mündliche Überprüfung vor — mit realistischer Fallsimulation, Prüfer-Abschlussphase und differenziertem Feedback.
Häufige Fragen
Wie hoch darf das Honorar eines HPP sein?
Das Honorar ist nach § 630a BGB frei vereinbar; eine verbindliche Gebührenordnung existiert nicht. Das GebüH von 1985 ist nur eine unverbindliche, veraltete Orientierung. Üblich ist eine Kalkulation pro Sitzung bzw. Zeiteinheit, transparent im Behandlungsvertrag festgehalten.
Zahlt die gesetzliche Krankenkasse eine HPP-Behandlung?
Grundsätzlich nein. Nach §§ 15 und 28 SGB V setzt die Kassenleistung eine Approbation voraus; das Bundessozialgericht hat 2016 einen Erstattungsanspruch verneint. HPP-Psychotherapie ist eine Selbstzahlerleistung.
Erstattet die private Krankenversicherung?
Das hängt vom Tarif ab. Manche PKV-Tarife übernehmen Heilpraktikerleistungen ganz oder teilweise. Eine schriftliche Kostenzusage vor Behandlungsbeginn ist dringend zu empfehlen.
Können Beamte über die Beihilfe abrechnen?
Beim Bund nicht: § 18 Bundesbeihilfeverordnung schließt psychotherapeutische Heilpraktikerleistungen aus. Die Länder-Beihilfe ist unterschiedlich geregelt — die zuständige Beihilfestelle gibt verbindlich Auskunft.
Brauche ich als HPP eine Gebührenordnung?
Nein, es gibt keine verbindliche. Sie kalkulieren Ihr Honorar selbst und halten es im Behandlungsvertrag fest. Wichtig ist die Transparenz gegenüber den Patientinnen und Patienten vor Behandlungsbeginn.
Weiterlesen
Dieser Artikel fasst den Abrechnungsrahmen des Heilpraktikers für Psychotherapie auf Basis öffentlicher Quellen zusammen (§§ 15, 28 SGB V, § 630a BGB, § 18 BBhV, BSG-Urteil vom 13.12.2016). Er ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Verbindlich sind im Einzelfall die jeweilige Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle und gegebenenfalls eine fachkundige Beratung. HPP-Bestehen ist keine Behörde.