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HPP-Bestehen

Nach der Prüfung · Abrechnung

HPP-Abrechnung: Honorar, PKV, Beihilfe — und warum keine GKV

Heilpraktiker:innen für Psychotherapie arbeiten auf Selbstzahlerbasis: Das Honorar ist frei vereinbar, die private Krankenversicherung erstattet je nach Tarif, die gesetzliche Kasse gar nicht. Dieser Überblick zeigt, wie die Abrechnung funktioniert und welche Regeln Sie kennen sollten, bevor Sie Ihre erste Rechnung schreiben.

Stand: 13. Juni 2026 · Quellen: §§ 15, 28 SGB V, § 630a BGB, § 18 BBhV, BSG-Urteil 13.12.2016.

Honorar
Frei vereinbar (§ 630a BGB)

GebüH 1985 nur unverbindliche Orientierung

GKV
Keine Kassenleistung

§§ 15, 28 SGB V; BSG-Urteil 2016

PKV
Erstattung tarifabhängig

Kostenzusage vorab klären

Beihilfe
Bund: ausgeschlossen (BBhV § 18)

Länder-Beihilfe unterschiedlich

Grundlagen

Die Bausteine der HPP-Abrechnung

Drei Grundlagen, auf denen jede HPP-Rechnung steht.

Selbstzahlerprinzip

HPP arbeiten außerhalb des gesetzlichen Versorgungssystems. In aller Regel zahlen Patientinnen und Patienten das Honorar selbst und reichen es — falls versichert — bei ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfe ein. Transparenz über die Kosten vor Behandlungsbeginn gehört zur Aufklärungspflicht.

Freie Honorarvereinbarung

Die Höhe des Honorars ist nach § 630a BGB frei vereinbar. Eine verbindliche Gebührenordnung gibt es für HPP nicht. Das „Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker“ (GebüH) von 1985 dient nur als unverbindliche Kalkulationshilfe und ist veraltet — viele Praxen kalkulieren stattdessen auf Basis ihres Zeitaufwands.

Behandlungsvertrag & Transparenz

Ein schriftlicher Behandlungs- bzw. Honorarvertrag schafft Klarheit über Sitzungspreis, Ausfallregelung und Abrechnungsmodus. Das vermeidet Streit und erfüllt zugleich die Dokumentations- und Aufklärungspflichten aus §§ 630a ff. BGB.

Erstattung

PKV und Beihilfe

Wo eine (teilweise) Erstattung möglich ist — und wovon sie abhängt.

Private Krankenversicherung (PKV)

Ob und in welcher Höhe eine PKV HPP-Psychotherapie erstattet, hängt vom konkreten Tarif ab. Manche Tarife übernehmen Heilpraktikerleistungen ganz oder teilweise, andere gar nicht. Patientinnen und Patienten sollten vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Kostenzusage einholen.

Beihilfe

Für Beamtinnen und Beamte des Bundes sind psychotherapeutische Heilpraktikerleistungen nach § 18 Bundesbeihilfeverordnung nicht beihilfefähig. Die Beihilferegelungen der Länder weichen davon teils ab — maßgeblich ist die jeweils zuständige Beihilfestelle.

Kein Kassenfall

Warum keine gesetzliche Krankenkasse?

Der GKV-Ausschluss ist klar geregelt und höchstrichterlich bestätigt.

  1. 1

    Approbation als Voraussetzung

    Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet Psychotherapie nur, wenn sie von approbierten Leistungserbringern erbracht wird (§ 28 SGB V). HPP halten keine Approbation und sind damit vom Leistungskatalog ausgenommen (§ 15 SGB V).

  2. 2

    Keine Richtlinienverfahren

    Die kassenfinanzierten Richtlinienverfahren (Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie, systemische Therapie) dürfen nur von approbierten Richtlinientherapeuten über die Krankenkasse abgerechnet werden — nicht von HPP.

  3. 3

    Höchstrichterlich bestätigt

    Das Bundessozialgericht hat am 13.12.2016 entschieden, dass für eine Psychotherapie durch Heilpraktiker kein Kostenerstattungsanspruch gegen die gesetzliche Krankenkasse besteht. Eng begrenzte Ausnahmen (§ 13 Abs. 3 SGB V, Systemversagen) widerlegen die Regel nicht.

Warnung

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt eine HPP-Behandlung nicht — auch nicht über Umwege. HPP-Psychotherapie ist eine Selbstzahlerleistung.

Erst sicher in der Prüfung, dann sicher in der Praxis

Bevor es um Honorare geht, muss die Erlaubnis stehen. HPP-Bestehen bereitet Sie auf die mündliche Überprüfung vor — mit realistischer Fallsimulation, Prüfer-Abschlussphase und differenziertem Feedback.

Häufige Fragen

Wie hoch darf das Honorar eines HPP sein?

Das Honorar ist nach § 630a BGB frei vereinbar; eine verbindliche Gebührenordnung existiert nicht. Das GebüH von 1985 ist nur eine unverbindliche, veraltete Orientierung. Üblich ist eine Kalkulation pro Sitzung bzw. Zeiteinheit, transparent im Behandlungsvertrag festgehalten.

Zahlt die gesetzliche Krankenkasse eine HPP-Behandlung?

Grundsätzlich nein. Nach §§ 15 und 28 SGB V setzt die Kassenleistung eine Approbation voraus; das Bundessozialgericht hat 2016 einen Erstattungsanspruch verneint. HPP-Psychotherapie ist eine Selbstzahlerleistung.

Erstattet die private Krankenversicherung?

Das hängt vom Tarif ab. Manche PKV-Tarife übernehmen Heilpraktikerleistungen ganz oder teilweise. Eine schriftliche Kostenzusage vor Behandlungsbeginn ist dringend zu empfehlen.

Können Beamte über die Beihilfe abrechnen?

Beim Bund nicht: § 18 Bundesbeihilfeverordnung schließt psychotherapeutische Heilpraktikerleistungen aus. Die Länder-Beihilfe ist unterschiedlich geregelt — die zuständige Beihilfestelle gibt verbindlich Auskunft.

Brauche ich als HPP eine Gebührenordnung?

Nein, es gibt keine verbindliche. Sie kalkulieren Ihr Honorar selbst und halten es im Behandlungsvertrag fest. Wichtig ist die Transparenz gegenüber den Patientinnen und Patienten vor Behandlungsbeginn.

Weiterlesen

Dieser Artikel fasst den Abrechnungsrahmen des Heilpraktikers für Psychotherapie auf Basis öffentlicher Quellen zusammen (§§ 15, 28 SGB V, § 630a BGB, § 18 BBhV, BSG-Urteil vom 13.12.2016). Er ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Verbindlich sind im Einzelfall die jeweilige Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle und gegebenenfalls eine fachkundige Beratung. HPP-Bestehen ist keine Behörde.