Nach der Prüfung · Praxisstart
HPP-Praxis gründen: Anzeige, Finanzamt & Haftpflicht
Wer nach der Erlaubnis eine eigene Praxis eröffnet, hat einige formale Schritte zu erledigen: die Anzeige beim Gesundheitsamt, die Meldung beim Finanzamt, eine Berufshaftpflicht und geeignete Räume. Diese Checkliste zeigt die zentralen Punkte — die Details sind allerdings föderal unterschiedlich geregelt.
Stand: 13. Juni 2026 · Quellen: § 823 BGB, §§ 630e/630f BGB, § 203 StGB, Landesrecht (Anzeigepflicht), Verbands-Berufsordnungen.
- Gesundheitsamt
- Praxiseröffnung schriftlich anzeigen
- Finanzamt
- Freiberufliche Tätigkeit melden
- Haftpflicht
- Berufshaftpflicht faktisch Pflicht
- Räume
- Anforderungen je nach Amt
Pflicht, regional geregelt
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (ELSTER)
§ 823 BGB — unbegrenzte Delikthaftung
Gesundheits-, Ordnungs-, Bauamt
Checkliste
Schritt für Schritt zur eigenen Praxis
Die fünf zentralen Aufgaben vor der ersten Sitzung.
- 1
Praxiseröffnung beim Gesundheitsamt anzeigen
Die Eröffnung einer Heilpraktikerpraxis ist dem zuständigen Gesundheitsamt schriftlich anzuzeigen. Die genaue Rechtsgrundlage und Form (schriftlich oder online) regelt das jeweilige Landesrecht — in einigen Ländern ist die unterlassene Anzeige bußgeldbewehrt. Klären Sie die konkreten Anforderungen direkt mit Ihrem Gesundheitsamt.
- 2
Freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt melden
Die selbstständige psychotherapeutische Tätigkeit ist beim Finanzamt anzumelden — in der Regel über den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ via ELSTER. HPP gelten steuerlich üblicherweise als Freiberufler (kein Gewerbe). Eine steuerberatende Erstberatung ist sinnvoll.
- 3
Berufshaftpflichtversicherung abschließen
Eine Berufshaftpflicht ist faktisch unverzichtbar: Nach § 823 BGB haften Sie für Körper- und Gesundheitsschäden unbegrenzt, und diese Delikthaftung lässt sich vertraglich nicht ausschließen. Mehrere Berufsverbände verpflichten ihre Mitglieder ohnehin zum Versicherungsnachweis; einzelne Länder verlangen ihn ebenfalls.
- 4
Praxisräume vorbereiten
Die Anforderungen an Praxisräume (z. B. Hygiene, Zugang, baurechtliche Nutzung) sind nicht bundeseinheitlich, sondern werden regional von Gesundheits-, Ordnungs- und Bauamt bestimmt. Prüfen Sie früh, ob Ihre Räume die örtlichen Vorgaben erfüllen — auch eine Tätigkeit in den eigenen Wohnräumen kann genehmigungsrelevant sein.
- 5
Dokumentation & Schweigepflicht aufsetzen
Von der ersten Sitzung an gelten Dokumentations- und Aufklärungspflichten (§§ 630e, 630f BGB) sowie die Schweigepflicht (§ 203 StGB). Legen Sie Karteiführung, Einwilligungs- und Aufklärungsformulare sowie Datenschutzprozesse vor dem Start fest — Details dazu auf unserer Befugnisse-Seite.
Regional unterschiedlich geregelt
Zuerst die Erlaubnis sicher in der Tasche
Bevor die Praxisgründung ansteht, muss die mündliche Überprüfung bestanden sein. HPP-Bestehen simuliert die Prüfungssituation realistisch — von der Anamnese über die Gefährdungsabklärung bis zur Prüfer-Abschlussphase, mit konkretem Feedback.
Häufige Fragen
Muss ich die Praxiseröffnung anzeigen?
Ja. Die Eröffnung einer Heilpraktikerpraxis ist dem zuständigen Gesundheitsamt schriftlich anzuzeigen. Form und genaue Rechtsgrundlage sind Ländersache; in manchen Ländern droht bei Unterlassen ein Bußgeld. Das Gesundheitsamt gibt verbindlich Auskunft.
Bin ich als HPP Freiberufler oder Gewerbetreibender?
HPP-Tätigkeit gilt steuerlich in der Regel als freiberuflich (Heilberuf), nicht als Gewerbe. Gemeldet wird die Tätigkeit über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt. Eine steuerberatende Beratung im Einzelfall ist empfehlenswert.
Ist eine Berufshaftpflicht Pflicht?
Es gibt keine bundesweite gesetzliche Versicherungspflicht, aber sie ist faktisch unverzichtbar: Nach § 823 BGB haften Sie unbegrenzt für Gesundheitsschäden, und diese Haftung ist vertraglich nicht ausschließbar. Berufsverbände und einzelne Länder verlangen einen Versicherungsnachweis.
Welche Anforderungen gelten für Praxisräume?
Das ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Gesundheits-, Ordnungs- und Bauamt am Praxisort bestimmen die Vorgaben. Klären Sie früh ab, ob Ihre Räume — auch bei einer Praxis in der eigenen Wohnung — die örtlichen Anforderungen erfüllen.
Darf ich meine Praxis frei benennen?
Nicht völlig frei: Der Titel „Psychotherapeut“ ist gesperrt. Zulässig sind etwa „Praxis für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz“ oder „Heilpraktiker für Psychotherapie“ mit vollem Namen. Mehr dazu auf unserer Seite zu Befugnissen und Titelführung.
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Dieser Artikel fasst die Schritte und Pflichten bei der Gründung einer Praxis als Heilpraktiker:in für Psychotherapie auf Basis öffentlicher Quellen zusammen (§ 823 BGB, §§ 630e/630f BGB, § 203 StGB, Landesrecht zur Anzeigepflicht, Berufsordnungen der Fachverbände). Er ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich sind im Einzelfall die Auskunft des zuständigen Gesundheitsamts und gegebenenfalls eine anwaltliche oder steuerberatende Beratung. HPP-Bestehen ist keine Behörde.