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HPP-Bestehen

Nach der Prüfung · Orientierung

HPP bestanden — und jetzt? Erste Schritte nach der Erlaubnis

Sie haben die amtsärztliche Überprüfung bestanden — herzlichen Glückwunsch. Damit haben Sie die Erlaubnis, heilkundliche Psychotherapie auszuüben. Doch die Erlaubnis ist kein Ausbildungsabschluss: Welche Schritte jetzt sinnvoll sind, welche Entscheidungen anstehen und was Sie konkret tun dürfen, zeigt dieser Überblick.

Stand: 13. Juni 2026 · Quellen: HeilprG, § 1 PsychThG, § 132a StGB.

Erlaubnis erhalten
Sie dürfen psychotherapeutisch behandeln

im sektoralen Rahmen des Heilpraktikergesetzes

Was oft fehlt
Eine Verfahrensausbildung

die Erlaubnis ersetzt sie nicht

Erste Weichen
Anstellung oder eigene Praxis

und die fachliche Schwerpunktwahl

Titel
„Heilpraktiker für Psychotherapie“

„Psychotherapeut“ bleibt gesperrt (§ 1 PsychThG)

Perspektivwechsel

Die Erlaubnis ist kein Ausbildungsabschluss

Der wichtigste Perspektivwechsel direkt nach der bestandenen Prüfung.

  1. 1

    Eine Unbedenklichkeitsprüfung

    Die amtsärztliche Überprüfung beim Gesundheitsamt prüft, ob von Ihnen eine Gefahr für die Volksgesundheit ausgeht — nicht, ob Sie ein bestimmtes Therapieverfahren beherrschen. Bestehen bedeutet: Sie haben die Erlaubnis, heilkundliche Psychotherapie auszuüben.

  2. 2

    Kein Methodenzeugnis

    Anders als die Approbation umfasst die HPP-Erlaubnis keine verpflichtende Ausbildung in einem wissenschaftlich anerkannten Verfahren. Viele frisch lizenzierte HPP stehen daher vor der Frage, mit welcher Methode sie überhaupt arbeiten.

  3. 3

    Verfahren als nächster Schritt

    In der Praxis schließen die meisten eine Weiterbildung in einem Verfahren an (z. B. Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte, systemische oder gesprächspsychotherapeutische Ansätze). Welche konkret — dazu folgt auf dieser Plattform eine eigene Übersicht.

Merksatz

Bestehen heißt: Sie dürfen behandeln. Nicht: Sie haben ein Verfahren gelernt.
Viele frisch lizenzierte HPP stehen vor der Frage, mit welcher Methode sie überhaupt arbeiten.
Der häufigste blinde Fleck

Der Weg

Von der Erlaubnis in die Praxis

  1. 1

    Erlaubnis

    amtsärztlich erteilt

  2. 2

    Verfahren

    Weiterbildung wählen

  3. 3

    Praxis

    anstellen / gründen

Weichenstellungen

Welche Entscheidungen jetzt anstehen

Vier Weichenstellungen, die den Berufseinstieg prägen.

Anstellung oder eigene Praxis?

HPP können angestellt (z. B. in Praxen, Beratungsstellen, Kliniken im nicht-approbierten Bereich) oder selbstständig arbeiten. Die eigene Praxis bringt mehr Freiheit, aber auch Anmelde-, Versicherungs- und Steuerpflichten.

Fachlicher Schwerpunkt

Erwachsene, Kinder/Jugendliche, bestimmte Störungsbilder oder Settings (Einzel, Paar, Gruppe): Eine bewusste Schwerpunktwahl macht Ihr Angebot klarer — und steuert, welche Weiterbildung sinnvoll ist.

Supervision & Intervision

Es besteht keine gesetzliche Supervisionspflicht für HPP, doch Berufsverbände empfehlen sie dringend, und Haftpflichtversicherer verlangen sie teils. Gerade am Anfang ist ein fachlicher Resonanzraum wertvoll.

Außenauftritt vorbereiten

Praxisschild, Website und Rechnungen müssen die sektorale Erlaubnis korrekt benennen. Der Titel „Psychotherapeut“ ist tabu — zulässig ist z. B. „Praxis für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz“.

Wie es weitergeht

Die nächsten konkreten Themen auf dem Weg in die Praxis.

Sicherheit, bevor es ernst wird

Ob direkt nach der Prüfung oder vor den ersten echten Sitzungen: HPP-Bestehen lässt Sie Anamnese, Diagnostik, Gefährdungsabklärung und Gesprächsführung an realistischen Fällen üben — mit differenziertem Feedback zu genau den Punkten, die in der Praxis zählen.

Häufige Fragen

Darf ich sofort nach der Erlaubnis psychotherapeutisch behandeln?

Ja. Mit der erteilten sektoralen Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz dürfen Sie psychische Störungen mit Krankheitswert eigenverantwortlich behandeln. Eine zusätzliche Verfahrensausbildung ist rechtlich keine Voraussetzung — fachlich aber dringend zu empfehlen.

Brauche ich eine Therapieausbildung, um zu starten?

Gesetzlich nein, fachlich praktisch ja. Die Erlaubnis ist eine Unbedenklichkeitsprüfung und vermittelt kein Verfahren. Wer verantwortungsvoll arbeiten will, schließt in der Regel eine methodische Weiterbildung an.

Darf ich mich jetzt „Psychotherapeut“ nennen?

Nein. Die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ ist nach § 1 PsychThG der Approbation vorbehalten; der Missbrauch ist nach § 132a StGB strafbar. Auch abgewandelte Varianten wie „Psychotherapeut (HPG)“ sind unzulässig. Zulässig sind „Heilpraktiker für Psychotherapie“ oder „Praxis für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz“.

Muss ich eine eigene Praxis gründen?

Nein. Sie können auch angestellt arbeiten. Wenn Sie selbstständig starten, sind Anzeige beim Gesundheitsamt, Finanzamt-Meldung und Berufshaftpflicht die zentralen Schritte — Details auf unserer Seite zur Praxisgründung.

Wer darf meine Leistungen erstatten?

HPP arbeiten auf Selbstzahlerbasis. Private Krankenversicherungen erstatten tarifabhängig, die gesetzliche Krankenversicherung nicht. Details auf unserer Seite zu Abrechnung und Honorar.

Weiterlesen

Dieser Artikel fasst Orientierungswissen für den Berufseinstieg als Heilpraktiker:in für Psychotherapie auf Basis öffentlicher Quellen zusammen (HeilprG, § 1 PsychThG, § 132a StGB). Er ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich sind im Einzelfall die Auskunft des zuständigen Gesundheitsamts und gegebenenfalls eine anwaltliche Beratung. HPP-Bestehen ist keine Behörde.