Vergleich · Berufsbilder
HPP vs. Psychologischer Psychotherapeut: Unterschiede im Überblick
Heilpraktiker:in für Psychotherapie (HPP) und Psychologische:r Psychotherapeut:in (PP) — beide dürfen psychische Störungen eigenverantwortlich behandeln. Ausbildung, Rechtsgrundlage, Kassenabrechnung und Aufsicht unterscheiden sich jedoch grundlegend. Dieser Überblick zeigt, worin.
Stand: 20. April 2026 · Quellen: HeilprG, PsychThG, Durchführungsverordnung zum HeilprG, §13 Abs. 3 SGB V, Bundespsychotherapeutenkammer.
- Ausbildungsdauer
- frei vs. ca. 10 Jahre
- Rechtsgrundlage
- HeilprG vs. PsychThG
- Kassenabrechnung
- nein vs. ja (GKV)
- Zugang für Patient:innen
- direkt vs. Kassensitz
HPP ohne geregelten Weg — PP Studium + Weiterbildung
zwei völlig verschiedene Gesetze
HPP nur Selbstzahler oder teils PKV
HPP meist kurzfristig, PP oft 3–9 Monate Wartezeit
Gegenüberstellung
Vergleichstabelle: 11 Dimensionen
Alle Angaben auf Basis aktueller Gesetzeslage (PsychThG-Reform 2020 berücksichtigt).
| Dimension | HPP | PP |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | Heilpraktikergesetz (HeilprG) + Durchführungsverordnung | Psychotherapeutengesetz (PsychThG) |
| Zugangsvoraussetzung | mind. 25 Jahre, Hauptschulabschluss, gesundheitliche Eignung | Bachelor + Master Psychologie bzw. neues Direktstudium Psychotherapie |
| Abschluss | amtsärztliche Überprüfung beim Gesundheitsamt | Staatsexamen + Approbation |
| Geschützte Bezeichnung | „Heilpraktiker:in für Psychotherapie“, sektorale Erlaubnis | „Psychologische:r Psychotherapeut:in“, approbiert |
| Kassenzulassung (GKV) | nicht möglich | möglich über Kassensitz oder Kostenerstattungsverfahren |
| Abrechnung | Selbstzahler, teils PKV/Beihilfe je nach Tarif | GKV + PKV + Beihilfe |
| Rezepte / Krankschreibung | nicht erlaubt | nicht erlaubt |
| Zwangsmaßnahmen (PsychKG / BGB) | nicht befugt | nicht befugt — nur Ärzt:innen |
| Verfahren | frei wählbar, keine Richtlinienbindung | für GKV-Abrechnung Richtlinienverfahren (VT, TP, AP, Systemisch) |
| Fortbildungspflicht | keine gesetzliche Regelung | gesetzlich über die Psychotherapeutenkammer |
| Aufsicht | Gesundheitsamt / Ordnungsbehörde | Psychotherapeutenkammer des Bundeslandes |
Rechtlicher Rahmen
Rechtsgrundlage: Zwei verschiedene Gesetze
Der wichtigste Unterschied liegt nicht in der Tätigkeit, sondern im rechtlichen Rahmen.
HPP — Heilpraktikergesetz (HeilprG)
Das HeilprG von 1939 erlaubt die Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Approbation. Für den HPP gilt eine sektorale Erlaubnis — beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie. Die Durchführungsverordnung regelt die amtsärztliche Überprüfung beim zuständigen Gesundheitsamt.
PP — Psychotherapeutengesetz (PsychThG)
Das PsychThG regelt seit 1999 den Beruf der Psychologischen Psychotherapeut:innen. Zugangsvoraussetzung war bis 2020 das Psychologie-Studium mit anschließender mehrjähriger Ausbildung — seit der Reform 2020 gibt es das Direktstudium Psychotherapie mit nachfolgender Weiterbildung und Approbation.
Befugnisse
Was beide dürfen — und was nicht
Viele Grenzen gelten für beide Berufe. Einige Befugnisse trennen sie.
| Befugnis | HPP | PP |
|---|---|---|
| Psychische Störungen eigenverantwortlich behandeln | ||
| Gespräche, Verhaltensinterventionen, Entspannungsverfahren anwenden | ||
| Eigene Praxis gründen | ||
| Schweigepflicht, Dokumentations- und Aufklärungspflicht | ||
| Rezepte ausstellen (Medikamente) | ||
| Arbeitsunfähigkeit bescheinigen (Krankschreibung) | ||
| Geschlossene Unterbringung veranlassen | ||
| Mit gesetzlichen Krankenkassen direkt abrechnen | ||
| Gebührenordnung GOP / EBM nutzen | ||
| Approbierte:r Heilberuf führen |
Versorgungsalltag
Zugang und Kosten für Patient:innen
Der praktisch sichtbarste Unterschied im Versorgungsalltag.
Zugang zur Behandlung
HPP sind in der Regel kurzfristig erreichbar, weil die Nachfrage nicht durch ein Kassensystem reguliert wird. Psychologische Psychotherapeut:innen mit Kassensitz haben bundesweit häufig Wartezeiten von mehreren Monaten, teils über einem halben Jahr.
Kosten
Beim HPP zahlen Patient:innen in der Regel selbst. Eine PKV oder Beihilfe übernimmt HPP-Leistungen je nach Tarif teilweise — das ist tarifabhängig und muss im Einzelfall geklärt werden. Beim PP mit Kassensitz trägt die GKV die Kosten.
Kostenerstattung
Finden GKV-Versicherte nachweislich keinen Kassensitz-Platz, kann nach §13 Abs. 3 SGB V eine Kostenerstattung bei einer privat praktizierenden approbierten Person beantragt werden — HPP-Leistungen fallen nicht darunter.
Wichtig: Titelführung nach der HPP-Überprüfung
Nach bestandener amtsärztlicher Überprüfung darf ausschließlich die Bezeichnung „Heilpraktiker:in für Psychotherapie“ (oder „Heilpraktiker:in mit sektoraler Erlaubnis auf das Gebiet der Psychotherapie“) geführt werden. Bezeichnungen wie „Psychotherapeut:in“, „Psychologe:in“ oder bloß „Therapeut:in“ sind gesetzlich geschützt und dürfen nicht verwendet werden — andernfalls drohen berufsrechtliche und wettbewerbsrechtliche Sanktionen (PsychThG, UWG).
Sie haben sich für den HPP-Weg entschieden?
HPP-Bestehen ist eine Lernplattform für die amtsärztliche Überprüfung. Sie üben Erstgespräche mit KI-simulierten Patient:innen, trainieren den AMDP-Befund, Multiple-Choice-Fragen und Differenzialdiagnostik — und bekommen strukturiertes Feedback auf genau die Dimensionen, die in der mündlichen Prüfung zählen.
Häufige Fragen
Darf ein HPP dieselben Störungen behandeln wie ein:e Psychologische:r Psychotherapeut:in?
Grundsätzlich ja, mit Ausnahmen. Beide dürfen psychische Störungen eigenverantwortlich behandeln. Ausgeschlossen sind für den HPP unter anderem Zwangsmaßnahmen, Verschreibungen und meldepflichtige Infektionskrankheiten. Zusätzlich gilt die Pflicht zur sauberen Abgrenzung: Bei organischer Ursache, akuter Eigen- oder Fremdgefährdung oder Kindeswohlgefährdung ist an Ärzt:innen bzw. die zuständigen Stellen zu überweisen.
Wie lange dauert die Ausbildung zum HPP im Vergleich zum PP?
Für den HPP gibt es keinen gesetzlich geregelten Ausbildungsweg — viele bereiten sich 12 bis 36 Monate auf die amtsärztliche Überprüfung vor, im Selbststudium oder an privaten Schulen. Der Weg zum:zur Psychologischen Psychotherapeut:in dauert typischerweise rund 10 Jahre: 5 Jahre Studium und 5 Jahre Weiterbildung bis zur Approbation.
Bezahlt die gesetzliche Krankenkasse einen HPP?
Nein. Eine gesetzliche Krankenkasse erstattet HPP-Leistungen nicht. Einige private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen Teile der Kosten — das hängt vom konkreten Tarif ab und sollte vor Behandlungsbeginn geklärt werden.
Darf ein HPP Medikamente verschreiben?
Nein. Die Verschreibung von Medikamenten, insbesondere verschreibungspflichtigen Psychopharmaka, ist Ärzt:innen vorbehalten. Auch Psychologische Psychotherapeut:innen haben keine Verschreibungsbefugnis.
Welche Therapieverfahren darf ein HPP nutzen?
HPP sind in der Wahl des Verfahrens nicht an die Richtlinienverfahren der GKV gebunden. Eingesetzt werden unter anderem Verhaltenstherapie, systemische Ansätze, Gesprächstherapie, körperorientierte Verfahren, Hypnose oder Entspannungsverfahren. Maßgeblich sind die Sorgfaltspflichten des HPP — nicht der Leistungskatalog der Krankenkassen.
Kann ich als HPP später Psychologische:r Psychotherapeut:in werden?
Nicht automatisch. Die Approbation zum:zur PP erfordert ein Psychologie- oder neues Psychotherapie-Studium und die anschließende Weiterbildung. Eine bestandene HPP-Überprüfung ersetzt weder Studium noch Approbation.
Welchen Titel darf ich als HPP führen?
Erlaubt ist ausschließlich die Bezeichnung „Heilpraktiker:in für Psychotherapie“ bzw. die beschreibende Form „Heilpraktiker:in mit sektoraler Erlaubnis auf das Gebiet der Psychotherapie“. Die geschützten Bezeichnungen „Psychotherapeut“, „Psychologe“ oder „Therapeut“ (ohne Zusatz) dürfen nicht geführt werden — das wäre ein Verstoß gegen PsychThG und UWG.
Ist ein:e PP „besser“ qualifiziert als ein:e HPP?
Die Ausbildungswege sind unterschiedlich lang und strukturiert — ein Pauschalurteil lässt sich daraus nicht ableiten. Entscheidend für die Behandlungsqualität sind im Einzelfall Erfahrung, Supervision, kontinuierliche Fortbildung und die Passung zwischen behandelnder Person und Patient:in.
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Dieser Artikel vergleicht zwei Berufsbilder auf Basis aktueller öffentlicher Quellen (HeilprG, PsychThG, §13 SGB V, Bundespsychotherapeutenkammer). Er ist keine Berufswahl-, Rechts- oder Behandlungsberatung. Maßgeblich für den Einzelfall sind die Angaben des jeweils zuständigen Gesundheitsamts, der Psychotherapeutenkammer und gegebenenfalls eine individuelle Rechtsberatung. HPP-Bestehen ist keine Behörde.