Prüfung · Behörden
Das zuständige Gesundheitsamt für die HPP-Prüfung finden
Eine der ersten praktischen Fragen auf dem Weg zur Heilpraktikererlaubnis lautet: Wo melde ich mich überhaupt an? Diese Seite erklärt das Grundprinzip der Zuständigkeit und führt für jedes Bundesland zur richtigen offiziellen Stelle — als Wegweiser, nicht als Ersatz für die verbindliche Auskunft des Amtes.
Stand: 1. Juli 2026 · Grundlage: Recherche der offiziellen Landesbehörden-Angaben. Zuständigkeiten, Gebühren und Fristen können sich ändern; verbindlich ist die verlinkte Stelle.
Das Grundprinzip
Antrag am Wohnsitz, Überprüfung oft zentral
Grundsätzlich ist das Gesundheitsamt bzw. die untere Verwaltungsbehörde Ihres Hauptwohnsitzes für den Antrag zuständig; einige Länder stellen stattdessen auf den Ort der geplanten Tätigkeit ab. Wichtig zu wissen: Die eigentliche Überprüfung wird in vielen Bundesländern an einer zentralen Stelle für das ganze Land abgenommen — Sie stellen den Antrag also lokal, reisen für die Prüfung aber gegebenenfalls zur zentralen Prüfstelle.
Zur schriftlichen Prüfung
Nach Bundesland
Die zuständige Stelle in Ihrem Bundesland
Offizielle Anlaufstelle je Land. Die Links führen zu den Behördenseiten.
- Baden-Württemberg
untere Verwaltungsbehörde / Gesundheitsamt (über service-bw) — Überprüfung meist zentral je Regierungsbezirk.
- Bayern
Kreisverwaltungsbehörde / Gesundheitsamt (über das BayernPortal) — Zuständigkeit nach Ort der geplanten Tätigkeit; Mindestalter 25.
- Berlin
Gesundheitsamt Tempelhof-Schöneberg — prüft zentral für ganz Berlin.
- Brandenburg
Gesundheitsamt am Wohnsitz (Prüfung: Gesundheitsdienst Potsdam) — Überprüfung zentral in Potsdam.
- Bremen
Gesundheitsamt Bremen bzw. Magistrat Bremerhaven — Bremen-Stadt und Bremerhaven getrennt zuständig.
- Hamburg
Landesprüfungsamt für Heilberufe (Sozialbehörde) — eine zentrale Stelle für Erlaubnis und Prüfung.
- Hessen
Gesundheitsamt des Landkreises / der kreisfreien Stadt — Antrag am Hauptwohnsitz; Mindestalter 25.
- Mecklenburg-Vorpommern
Gesundheitsamt des Landkreises / der kreisfreien Stadt — Überprüfungen werden zunehmend zentralisiert.
- Niedersachsen
untere Verwaltungsbehörde; schriftliche Prüfung: Landesamt für Soziales (LS) — schriftliche Überprüfung landesweit über das LS.
- Nordrhein-Westfalen
zuständiges Gesundheitsamt (Ministerium: MAGS NRW) — Zuständigkeit nach Hauptwohnsitz, regionalisiert.
- Rheinland-Pfalz
örtliche Verwaltungsbehörde; Prüfung: Kreisverwaltung Mainz-Bingen — Überprüfung zentral in Mainz-Bingen.
- Saarland
Regionalverband Saarbrücken (Gesundheitsamt) — seit 2024 landesweit zentral zuständig.
- Sachsen
Verwaltungsbehörde am Wohnsitz; Prüfung: Gesundheitsamt Görlitz — Überprüfung zentral im Landkreis Görlitz.
- Sachsen-Anhalt
örtliches Gesundheitsamt; Prüfung: Landesverwaltungsamt (Halle) — Überprüfung zentral beim Landesprüfungsamt.
- Schleswig-Holstein
Gesundheitsamt des Wohnsitz-Kreises; Prüfung: Kreis Nordfriesland — Überprüfung landesweit zentral in Nordfriesland.
- Thüringen
Kreisverwaltung; Prüfung: Gesundheitsamt Erfurt (Landesbehörde: TLVwA) — Überprüfung zentral in Erfurt.
Behörde geklärt — jetzt an die Vorbereitung
Während die Anmeldung läuft, lohnt der frühe Start: Die Wartezeiten betragen oft mehrere Monate. Nutzen Sie die Zeit für strukturierte Fallarbeit und Simulation.
Häufige Fragen
Wo melde ich mich zur HPP-Prüfung an?
In der Regel beim Gesundheitsamt bzw. der unteren Verwaltungsbehörde Ihres Hauptwohnsitzes. Einige Länder knüpfen die Zuständigkeit stattdessen an den Ort der geplanten Tätigkeit. Die eigentliche Überprüfung wird in vielen Ländern an einer zentralen Stelle für das ganze Land abgenommen, auch wenn der Antrag lokal eingereicht wird.
Warum prüft mich ein anderes Amt als das an meinem Wohnort?
Viele Bundesländer haben die Überprüfung an einer Stelle gebündelt (etwa Görlitz für Sachsen, Nordfriesland für Schleswig-Holstein, Mainz-Bingen für Rheinland-Pfalz oder Erfurt für Thüringen). Sie stellen den Antrag lokal, reisen für die Prüfung aber zur zentralen Stelle.
Ist die schriftliche Prüfung überall gleich?
Weitgehend vergleichbar, aber nicht streng bundeseinheitlich. Üblich sind rund 28 Multiple-Choice-Fragen mit einer 75-Prozent-Hürde; die konkrete Ausgestaltung liegt jedoch im Ermessen des jeweiligen Amtes bzw. Amtsarztes, sodass Format und Fragen abweichen können. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Stelle.
Sind die Gebühren und Fristen in jedem Bundesland gleich?
Nein. Gebühren (grob 130–700 € über die Verfahrensschritte), Termine und Fristen unterscheiden sich je Land und Amt und ändern sich regelmäßig. Die aktuellen Werte nennt immer die verlinkte offizielle Stelle.
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Die genannten Stellen und Links wurden zum angegebenen Stand recherchiert. Behördenzuständigkeiten, Adressen, Gebühren und Fristen können sich ändern; verbindlich ist ausschließlich die Auskunft des für Sie zuständigen Gesundheitsamts bzw. der verlinkten Landesbehörde. Diese Seite dient der Orientierung und ist keine Rechts- oder Verwaltungsberatung.