HPP vs. Heilpraktiker: Sektorale vs. volle Erlaubnis
Beides ist „Heilpraktiker:in“ im Sinne des Heilpraktikergesetzes — der entscheidende Unterschied liegt im Umfang der Erlaubnis. Wer sich zwischen sektoralem HPP und Voll-Heilpraktiker entscheiden möchte, braucht Klarheit über Prüfung, Behandlungsspektrum und Titelführung.
Stand: 20. April 2026 · Quellen: HeilprG, Durchführungsverordnung zum HeilprG, Prüfungsordnungen der Bundesländer, IfSG.
Vergleichstabelle: 11 Dimensionen
Alle Angaben auf Basis öffentlicher Quellen — konkrete Details können je nach Gesundheitsamt leicht variieren.
| Dimension | HPP | Voll-HP |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | Heilpraktikergesetz (HeilprG) — sektorale Erlaubnis | Heilpraktikergesetz (HeilprG) — volle Erlaubnis |
| Umfang der Erlaubnis | beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie | gesamte Heilkunde (mit gesetzlichen Ausnahmen) |
| Geschützte Bezeichnung | „Heilpraktiker:in für Psychotherapie“ / sektoraler HP | „Heilpraktiker:in“ — ohne Zusatz |
| Schriftliche Überprüfung | in der Regel 28 Multiple-Choice-Fragen, ca. 1 Stunde | in der Regel 60 Multiple-Choice-Fragen, ca. 2 Stunden |
| Bestehensgrenze schriftlich | ca. 75 % richtige Antworten | ca. 75 % richtige Antworten |
| Prüfungsinhalte | Psychiatrie, Psychotherapie, Diagnostik, Recht, Gefährdung | Anatomie, Physiologie, Pathologie, Diagnostik, Notfälle, Recht, Hygiene, Injektionen |
| Typische Vorbereitungsdauer | 12 bis 36 Monate | 24 bis 48 Monate, oft mit Präsenzschule |
| Körperliche Behandlungen | nicht erlaubt (außer kurzer Befunderhebung zur Abgrenzung) | erlaubt (Akupunktur, Phytotherapie, Injektionen, Infusionen…) |
| Ausnahmen vom Erlaubnisumfang | körperliche Krankheiten, alles Somatische | Zahnheilkunde, Geburtshilfe, Geschlechtskrankheiten, meldepflichtige Infektionskrankheiten (IfSG) |
| Kosten Prüfung (Gesundheitsamt) | ca. 200–450 € | ca. 250–600 € |
| Aufsicht | Gesundheitsamt / Ordnungsbehörde | Gesundheitsamt / Ordnungsbehörde |
Rechtlicher Rahmen: Zwei Erlaubnisarten, ein Gesetz
Beide Berufe stützen sich auf dasselbe Gesetz — mit unterschiedlichem Erlaubnisumfang.
Wer darf was?
Kompakt, welche Tätigkeiten erlaubt sind und welche nicht.
| Tätigkeit | HPP | Voll-HP |
|---|---|---|
| Psychische Störungen eigenverantwortlich behandeln | ||
| Körperliche Erkrankungen behandeln (Rücken, Migräne, Allergien…) | ||
| Akupunktur, Schröpfen, manuelle Verfahren anwenden | ||
| Injektionen und Infusionen setzen (außer verschreibungspflichtig) | ||
| Phytotherapie und homöopathische Mittel empfehlen | ||
| Eigene Praxis gründen | ||
| Schweigepflicht, Dokumentations- und Aufklärungspflicht | ||
| Verschreibungspflichtige Medikamente verordnen | ||
| Arbeitsunfähigkeit bescheinigen (Krankschreibung) | ||
| Meldepflichtige Infektionskrankheiten nach IfSG behandeln | ||
| Geburtshilfe leisten | ||
| Zahnheilkunde ausüben |
Prüfungsunterschiede im Detail
Wichtig bei der Entscheidung, welcher Weg zum Ziel passt.
Wichtig: Klare Titelführung
Wer die sektorale Erlaubnis besitzt, darf sich nicht als „Heilpraktiker:in“ ohne Zusatz bezeichnen — das würde suggerieren, eine volle Heilkunde-Erlaubnis zu haben, und wäre irreführend im Sinne des UWG. Korrekt ist „Heilpraktiker:in für Psychotherapie“ oder die beschreibende Form „Heilpraktiker:in mit sektoraler Erlaubnis auf das Gebiet der Psychotherapie“.
Sie wollen den HPP-Weg gehen?
HPP-Bestehen trainiert gezielt die Inhalte der sektoralen Überprüfung: Gesprächssimulation, AMDP-Befund, Differenzialdiagnose und den rechtlichen Rahmen. Kein Ballast aus der Voll-HP-Welt — nur das, was im Amt geprüft wird.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen HPP und Heilpraktiker:in?
Beide sind Heilpraktiker:innen im Sinne des HeilprG. Die Bezeichnung „Heilpraktiker:in“ (ohne Zusatz) beschreibt die volle Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde — einschließlich körperlicher Erkrankungen. „Heilpraktiker:in für Psychotherapie“ beschreibt die sektorale Erlaubnis, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie.
Ist die HPP-Prüfung leichter als die Heilpraktiker-Prüfung?
Die HPP-Prüfung ist inhaltlich schmaler (Psychiatrie, Psychotherapie, Recht), dafür fachlich dicht. Die Voll-HP-Prüfung ist breiter und verlangt somatisches Grundwissen. „Leichter“ ist irreführend — die Durchfallquoten liegen bei beiden Prüfungen regelmäßig zwischen 50 und 80 Prozent.
Darf ein:e HPP auch körperliche Beschwerden behandeln?
Nein. Die sektorale Erlaubnis beschränkt die Behandlung ausdrücklich auf das Gebiet der Psychotherapie. Bei körperlichen Symptomen muss der HPP auf Ärzt:innen oder Heilpraktiker:innen mit voller Erlaubnis verweisen. Das gilt auch dann, wenn die Beschwerden psychisch mitbedingt sind.
Kann ich zuerst den HPP machen und später die volle Heilpraktiker-Erlaubnis?
Ja. Die HPP-Erlaubnis schließt die Voll-HP-Erlaubnis nicht aus — wer nach dem HPP die volle Heilkunde-Erlaubnis will, legt die Voll-HP-Überprüfung zusätzlich ab. Eine Anrechnung einzelner Prüfungsteile gibt es in der Regel nicht.
Welche Version ist die „bessere“ Wahl?
Das hängt vom geplanten Tätigkeitsfeld ab. Wer ausschließlich psychotherapeutisch arbeiten will, kommt mit dem HPP schneller und günstiger ans Ziel. Wer darüber hinaus körperliche Beschwerden, Naturheilkunde, Akupunktur oder ähnliche Methoden anbieten möchte, benötigt die volle Erlaubnis.
Was kosten die beiden Überprüfungen?
Die Prüfungsgebühren der Gesundheitsämter liegen für die HPP-Überprüfung meist zwischen 200 und 450 Euro, für die Voll-HP-Überprüfung zwischen 250 und 600 Euro. Dazu kommen Kosten für Vorbereitung, Lehrmaterialien und bei der Voll-HP häufig eine mehrjährige Präsenzausbildung.
Gibt es noch weitere sektorale Heilpraktiker-Erlaubnisse?
Ja, aber deutlich seltener. Neben dem HPP existieren die sektorale Erlaubnis für Physiotherapie (um Physiotherapeut:innen den Direktzugang ohne ärztliche Verordnung zu ermöglichen) und regional die sektorale Erlaubnis für Podologie. Die mit Abstand häufigste sektorale Form ist der HPP.
Darf ein:e Voll-HP auch Psychotherapie anbieten?
Ja. Die volle Heilkunde-Erlaubnis umfasst auch das Gebiet der Psychotherapie — eine zusätzliche HPP-Überprüfung ist nicht notwendig. Aus Gründen der Kompetenz und Sorgfalt empfehlen Fachverbände jedoch, psychotherapeutische Behandlung nur nach entsprechender Weiterbildung auszuüben.
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Dieser Artikel vergleicht zwei Erlaubnisarten nach dem Heilpraktikergesetz auf Basis öffentlicher Quellen (HeilprG, Durchführungsverordnung, Prüfungsordnungen einzelner Bundesländer). Er ist keine Berufswahl- oder Rechtsberatung. Verbindlich sind die Angaben des zuständigen Gesundheitsamts und gegebenenfalls eine individuelle Rechtsberatung. HPP-Bestehen ist keine Behörde.